Flächennutzungsplan
Jede Gemeinde hat die grundsätzliche Planungshoheit für ihren Grund und Boden. Zur Bauleitplanung gehört als erste Stufe die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sowie als zweite Stufe die Entwicklung eines Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungspan heraus.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung heraus ergibt. Er enthält also die Vorstellungen und unverbindlichen planerischen Absichten zur Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet. Dies gilt insbesondere für die Ausweisung neuer Baugebiete oder für Flächen mit besonderer Eignung zum Schutz von Natur und Landschaft. Gegenüber dem Bürger besitzt dieser Plan keine unmittelbare Rechtswirkung.
Verbandsgemeindeverwaltung gibt Auskunft
Zurzeit wird der neue Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Wörrstadt erarbeitet.
Auskünfte und Auszüge aus dem Plan sind gegen Gebühr bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Die Gebühr ist abhängig vom erforderlichen Aufwand und vom Umfang der gewünschten unterlagen.

