Allgemeine Informationen:
Mitwirkung im Vorverfahren bei Wildschadensangelegenheiten.
Wird ein Grundstück, das zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen (Meldung des Wildschadens innerhalb einer Woche).